Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

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gipflzipfla
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von gipflzipfla »

cas81 hat geschrieben: 5. April 2024, 07:39 ....

Vielleicht findet sich jemand unter all diesen Menschen, der ein Volksbegehren auf die Beine stellt. Jetzt wohl sinnlos, aber vielleicht nach der Wahl.

Es braucht "nur" 100.000 Unterschriften, dh ein Drittel der o. g. Personengruppe. Und die anfänglich benötigten Unterstützungserklärungen werden darauf angerechnet. Dann wirds zumindest im Nationalrat diskutiert

und falls dann nicht nur die falschen Leute dort drin sitzen...

Wie gesagt, nach der Wahl.

.....
Ja, genau.. und falls...

Ich habe mir, vor langer Zeit, das Behandeln erfolgreicher Volksbegehren im Parlament live via ORF gegeben.. Das Ding ging über einiges Stunden.
War schmerzhaft für mich!

Aus einem Volksbegehren entsteht ein Antrag und dieser wird dann von den Parlamentariern abgelehnt. Oder auch nicht... Mehrheitlich habe ich damals Ablehnungen einiger Anträge registriert.
Warum?

Weil das muss wohl so eine Sache von Mehrheiten sein... :whistle:

Ok, wuarscht. Die Umfrage in obig verlinktem Artikel ist Kacke. Dort wird noch nicht einmalauf Rechtschreibung Wert gelegt: " hälst "

Und bevor ich mich aufreg, ists mir lieber egal!


Nein, keine Sorge, ich habe eh gesagt, dass ich dagegen bin... :mrgreen:

Übrigens, wieso erst nach der Wahl ?
„Das Ziel ist, Menschen zu schützen und Gewalttäter und ihre Messer aus dem Verkehr zu ziehen“,

sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich des Gesprächs.
Ja, weil gerade die sich dann eh daran halten werden.... :sarkasmus:

Edit fragt sich, warum stellst Du nicht ein Volksbegehren auf die Beine und bringst die Lawine ins Rauschen?
Ich weiß leider nicht, wie das geht
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"

"Jeder Streukreis beginnt stets mit dem ersten Schuss!" :sniper:

Waidmonns Gruaß, vom gipfl
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cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Einmal googlen und du weißt es.

Ich sprach von Zeit und Mittel, beides ist knapp bei mir.

Erst nachher, weil dann der Nationalrat ggf anders besetzt ist und eine Mehrheit derzeit wohl ausgeschlossen ist. Außerdem sind wir momentan in der Phase des reinen Verwaltungshandelns, weshalb ein Volksbegehren momentan wenig Sinn macht. Man könnte zwar allgemein jetzt schon für Liberalisierung eintreten, aber gegen den künftigen Mist richtet sich das dann nicht.

Deine permanente Destruktivität hilft jedenfalls niemandem.
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gipflzipfla
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von gipflzipfla »

cas81 hat geschrieben: 5. April 2024, 11:01 ...

Deine permanente Destruktivität hilft jedenfalls niemandem.
Von den momentan abgegebenen Ja-Stimmen in obig verlinkter Umfrage sind vier Stimmen von mir....

So viel zu diesem Thema :whistle:
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von wilhelmshoehe »

gipflzipfla hat geschrieben: 5. April 2024, 11:41 Von den momentan abgegebenen Ja-Stimmen in obig verlinkter Umfrage sind vier Stimmen von mir....
Sehr konstruktiv die Manipulation einer Umfrage im Netz herauszuposaunen!

:sarkasmus:
Zuletzt geändert von wilhelmshoehe am 5. April 2024, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Ich meine bezüglich "Runterputzen" von allem, das zumindest im Ansatz einen Versuch wert sein könnte. Deine Tatsächlichen Handlungen aber in Ehren. Wobei mein Vorredner schon recht hat, also künftig besser hinterhältig aus der Dunkelheit heraus angreifen, wie ein SEAL^^
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von matt_anders »

cas81 hat geschrieben: 4. April 2024, 15:03 Einmal versuch ichs noch:

Das Verbot des SPG umfasst Waffen UND andere Gegenstände.
Dein WP nimmt dich vom Verbot des SPG aus. Daher besteht die Ausnahme hinsichtlich Waffen und anderen Gegenständen.

Das gibt der Wortlaut des SPG her. Weil der Gesetzgeber im SPG bei der Ausnahme vom Verbot nicht zwischen Waffen und anderen Gegenständen differenziert, obwohl er es könnte. Ob das auch so gemeint ist, das ist die Frage. Also ob dein WP den Rahmen für das SPG bestimmt, oder nicht.

Was für dich klar zu sein scheint, ist ein legistisches Detail. Dieses Detail erscheint mir zwar auch klar, aber das könnten Behörden und Gerichte anders sehen (nämlich so restriktiv wie du).

Darum, wenn du durch diese Zonen musst - und künftig irgendwo durch Österreich - und ein Taschenmesser, einen Elektroschocker oder sonst etwas objektiv Gefährliches dabei haben möchtest, frag einfach bei der LPD an. Denn was du oder ich oder selbst ein Höchstgericht meint, ist erst mal egal, da zunächst die LPD alleine vollzieht. Und ab diesem Zeitpunkt bestünde dein Problem. Andernfalls findest du es uU doch auf andere Art heraus.
Also ich hab da eigentlich nur die beiden geltenden Gesetze hergenommen und den Passus in der Verbotszone. Man nehme das WaffG das berechtigt mich mit WP zum führen EINER Waffe. (Ob jetzt ein Stk B oder C weil §35 in Kraft tritt ist ja sinngemäß wurscht weil 1 Stück !)

Wenn ich dann ein Messer dabei hab, und eine Krachen, hab ich ja theoretisch 2 Stück bei mir. Und da setze ich dann mit dem Passus an den ich oben ausgeführt hab punkto : Ermessensspielraum des Amtshandelnden. Das wäre meine "Laienhafte" Auffassung. Ich weiß dass du das aus einer andren Sicht betrachtest, aber so würd ich des Ganze verstehen.

Auf die Aussage von der LPD Wien würd ich mich absolut nicht verlassen. Denn... so wie wir jetzt alle rumüberlegen und interpretieren, machen das die ja nicht anders. Ausserdem wirst keine "ich bestätige dem Herrn XY dass er so und so umgehen darf" Bescheinigung mit Stempel und Siegel der LPD kriegen.

Und zum Bild am Praterstern - glaubst wirklich dass des gut kommt wenn ich wie der Wassili Saizew mim Naganten am Buckl durch die Gegend streife ? :lol:
cas81 hat geschrieben: 5. April 2024, 12:20 Ich meine bezüglich "Runterputzen" von allem, das zumindest im Ansatz einen Versuch wert sein könnte. Deine Tatsächlichen Handlungen aber in Ehren. Wobei mein Vorredner schon recht hat, also künftig besser hinterhältig aus der Dunkelheit heraus angreifen, wie ein SEAL^^
eher wie die Partisanen :rofl:
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Du knüpfst nach wie vor am falschen Punkt an. Mehr, als dass ich dir sage, dass dein WP GEGEBENENFALLS ausschließlich dahingehend relevant ist, dass du von der Ausnahme betroffen bist und andererseits GEGEBENENFALLS egal ist, ob da 1 oder 100 Waffen Kat A bis XYZ drauf steht, kann ich nicht machen. Wenn wir uns mal wieder sehen, zeichne ich es dir auf.

Und wenn du eine schriftliche Anfrage direkt an die Quelle stellst und eine schriftliche Antwort von dort erhältst und danach handelst, ist das Verschulden uU nicht mehr gegeben und keine Strafe ohne Schuld. So eine nachweisbare Auskunft kann im Anlassfall ausschlaggebend sein.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von wilhelmshoehe »

Matt, um mich hier nochmal einzuklinken, aber ein WP berechtigt ex lege zum Führen einer unlimitierten Anzahl an Kat. C Waffen.

Schau mal auf die Rückseite, da sollte stehen:

Dieser Waffenpass berechtigt:
  • Waffen gem. §17 Abs 1. des WaffG... (sofern vorhanden)
  • X Schusswaffen der Kategorie B zu... (sofern vorhanden)
  • Schusswaffen der Kategorie C zu führen. (der sollte IMMER draufstehen)
Und sofern deine Behörde Ihre Arbeit gut gemacht hat, ist unter "Behördliche Eintragungen", wenn dann nur deine Berechtigung zum Führen von Kat. B und Kat. A (sofern vorhanden) eingeschränkt.

Es gibt übrigens auch WP im Umlauf, die weder den Passus für Kat. B noch den Passus für Kat. A beinhalten, also nur zum Führen von Kat. C berechtigen. (Das ist mit ein Grund warum es es diesen Passus im Vordruck gibt, da hier § 35 WaffG Abs. 2 Z1 nicht greifen würde.)
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

@ Matt: Ich habs jetzt extra für dich rausgesucht:

Zusammenfasst:
Die Kompliziertheit einer Vorschrift sowie eine irrige Gesetzesauslegung sind keine Schuldausschließungsgründe. Falsche Rechtsauskünfte nur dann, wenn sie von der zuständigen Behörde stammen.

Hier die Grundlage dazu:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 21J12.html
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von wilhelmshoehe »

Danke Cas, dem schließe ich mich vollinhaltlich an.

Warum glaubt's denn, dass die zuständigen Behörden nur extrem ungern schriftliche Rechtsauskünfte erteilen? Und sollten sie doch mal etwas schreiben, dann ist es eher eine Nichtsauskunft als eine Rechtsauskunft.
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