Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Genau, darum konkrete Fragen stellen, damit sie sich einer Antwort nur schwer entziehen können. ZB:
"Ich bin Inhaber eines Waffenpasses für eine Schusswaffe der Kategorie B.
Im Hinblick auf die Waffenverbotszonen gem § 36 b Abs 1 SPG sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt [...] zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Im letzten Satz ebendieser Bestimmung ist normiert, dass das Verbot nicht für Menschen gilt, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
1. Gilt die Ausnahme von diesem Verbot aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung nur für die bewilligte Waffenkategorie, oder ist das Verbot als solches ausgenommen?
2. Darf ich ein Taschenmesser aufgrund meiner waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten führen?"
Die erste Frage ist der Stupser in die "richtige" Richtung. Die zweite Frage ist dann die eigentliche Antwort für deinen konkreten Fall. Aber falls du das bejaht bekommst, dann sollte dir ein Verschulden nicht vorwerfbar sein und damit entfiele die Strafbarkeit mit allen Konsequenzen.
(Quasi dasselbe gibt's auch im Justizstrafrecht, sollten Messer zu Waffen werden und das Führen unter die gerichtlich strafbaren Handlungen fallen)
Ein Restrisiko bleibt immer, da geht's dann uU aber schon in Richtung Willkür. Safer als so geht's halt nicht. Außer gar nichts erst mitnehmen.
"Ich bin Inhaber eines Waffenpasses für eine Schusswaffe der Kategorie B.
Im Hinblick auf die Waffenverbotszonen gem § 36 b Abs 1 SPG sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt [...] zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Im letzten Satz ebendieser Bestimmung ist normiert, dass das Verbot nicht für Menschen gilt, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
1. Gilt die Ausnahme von diesem Verbot aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung nur für die bewilligte Waffenkategorie, oder ist das Verbot als solches ausgenommen?
2. Darf ich ein Taschenmesser aufgrund meiner waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten führen?"
Die erste Frage ist der Stupser in die "richtige" Richtung. Die zweite Frage ist dann die eigentliche Antwort für deinen konkreten Fall. Aber falls du das bejaht bekommst, dann sollte dir ein Verschulden nicht vorwerfbar sein und damit entfiele die Strafbarkeit mit allen Konsequenzen.
(Quasi dasselbe gibt's auch im Justizstrafrecht, sollten Messer zu Waffen werden und das Führen unter die gerichtlich strafbaren Handlungen fallen)
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
@wilhelmshoehewilhelmshoehe hat geschrieben: ↑5. April 2024, 11:59Sehr konstruktiv die Manipulation einer Umfrage im Netz herauszuposaunen!gipflzipfla hat geschrieben: ↑5. April 2024, 11:41 Von den momentan abgegebenen Ja-Stimmen in obig verlinkter Umfrage sind vier Stimmen von mir....
Für wie bescheuert hältst Du eigentlich die Gegenseite
Als ob ich so eine Umfrage manipulieren könnte
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
"Jeder Streukreis beginnt stets mit dem ersten Schuss!"
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Also wenn Du Dir dessen nicht bewusst bist/wirst, dass es uU. nicht die gescheiteste Aktion war in einem öffentlichen Forum mit Schwerpunkt Schusswaffen zu posten, dass man in einer Umfrage zu einer Waffenrechtsverschärfung viermal abgestimmt hat UND nicht in der Lage ist triefenden Sarkasmus (sogar als solcher markiert!) richtig einzuordnen, tja - dann zumindest gewiefter als Dich. Das scheint, wenn der vorige Satz tatsächlich zutreffen sollte, leider keine besonders hohe Latte zu sein ...
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Ich schau immer wieder auf die Parlamentsseite, denn vielleicht wird das Vorhaben in aller Stille zur Abstimmung katapultiert und die Medien "übersehen" es womöglich vorerst. Nein, keine Sorge, (noch) alles gut, aber ich hab hier ein besonderes Gustosrück zum Thema ausgegraben, damit man sehen kann, auf welchem Niveau unsere Politik auch intern das Tagesgeschäft verübt.
Auszugsprotokoll zur 255. Plenarsitzung vom 20.03.2024:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 18438.html
Die tatsächliche Einstellung mancher Abgeordneten zum Thema kann man ganz gut der Rhetorik, den Zwischenrufen, dem Beifall, etc, entnehmen, wenn die Emotionen wieder überhand gewinnen. Also eigentlich scheinen die eh ganz ehrlich zu sein und es ist teilweise wohl wirklich bloß pure Dummheit
Ist für viele eh nix Neues und zwar auch nicht, dass die sich wie bockige Kinder aufführen und auf einem Niveau handeln, dass nicht mal dem Qualitätsanspuch einer Kita in Innerfavoriten gerecht käme. Aber zur samstäglichen Aufheiterung, weil zu viel Negativität schadet und die Tagespresse schreibt nix dazu^^ Und verschriftlicht wirkt sowas einfach besser, als ein paar kurze Mitschnitte im TV.
Oder, falls jemandem das Niveau hier oder "drüben" oder generell im Job oder überhaupt im Internet zu hoch ist, der könnt sich als Kandidat für die nächste NR- oder LT- Wahl aufstellen lassen
Auszugsprotokoll zur 255. Plenarsitzung vom 20.03.2024:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 18438.html
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Ist für viele eh nix Neues und zwar auch nicht, dass die sich wie bockige Kinder aufführen und auf einem Niveau handeln, dass nicht mal dem Qualitätsanspuch einer Kita in Innerfavoriten gerecht käme. Aber zur samstäglichen Aufheiterung, weil zu viel Negativität schadet und die Tagespresse schreibt nix dazu^^ Und verschriftlicht wirkt sowas einfach besser, als ein paar kurze Mitschnitte im TV.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
@wilhelmshoehe,wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑5. April 2024, 20:02 Also wenn Du Dir dessen nicht bewusst bist/wirst, dass es uU. nicht die gescheiteste Aktion war in einem öffentlichen Forum mit Schwerpunkt Schusswaffen zu posten, dass man in einer Umfrage zu einer Waffenrechtsverschärfung viermal abgestimmt hat UND nicht in der Lage ist triefenden Sarkasmus (sogar als solcher markiert!) richtig einzuordnen, tja - dann zumindest gewiefter als Dich. Das scheint, wenn der vorige Satz tatsächlich zutreffen sollte, leider keine besonders hohe Latte zu sein ...
Eines vorweg: nirgendwo stehts geschrieben, dass man seine Stimme nur ein einziges Mal dagegen erheben darf !
Eine gigantische Abstimmung, die unglaubliche Stimmenanzahl von 362, Stand heute, Samstag 06.April, 09:34 Uhr, sind in ~2 Tagen zusammen gekommen...
(ich schlussfolgere daraus: es interessiert eigentlich "kein Schwein", keinen Bürger... sonst sähe das bisherige Ergebnis wohl anders aus!)
Wie viele Nein Stimmen doppelt, drei- oder mehrfach darunter sind, niemand wird es wissen. Spielt auch keine Rolle.
Alleine schon gegeben die Möglichkeit dazu, Mehrfachstimmen zu platzieren, diese lässt mich schaudern.
Es lässt mich aber auch schaudern dass Du zu dumm bist, die Botschaft in meiner Aussage dazu verstanden zu haben... (ich schreibe das extra so deutlich! Scheinbar finden hier Deine persönlichen Animositäten ihren Platz....)
Da steht von mir, verklausuliert, also nichts anderes als:
dass sich Jeder, egal aus welchem Lager, bei solchen "Abstimmungen" den Spaß machen kann, das Ergebnis in seinem Sinne zu beschönigen.
Und das behaupte ich nicht nur, nein, ich habe es praktisch bewiesen!.
Fazit, für mich: solcherlei Abstimmungen sind für die Katz. Sie entsprechen in vielerlei Hinsicht den ach so beliebten Umfragen vor diversen Wahlen. Die Endergebnisse kennen wir ja.
Bei vielen dieser momentan so "beliebten Umfragen" zu speziell diesem Thema habe ich gar nicht erst mitgemacht. Da hätte aber, in jeder Einzelnen davon, locker 15 mal meine Nein-Stimme ihren Platz finden können weil, Achtung: es sind ca. 15 mir bekannte Abstimmungen zu dem Thema.
Wie letztlich im Parlament über diese Sache entschieden werden wird, w i r haben keinerlei Einfluss darauf. Das ist einfach Fakt!
Ich überlasse es meinem Interessenvertreter, IWÖ, tätig zu werden und vertraue auf gute Arbeit in meinem Sinne!
Deswegen bin ich dort Mitglied geworden.
so what
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Eigentlich habe ich nur Fakten aus selbst Erlebtem bzw. Gesehenem geschildert... hier das Abdrehen von Anträgen aus "Volksbegehren" im Parlament, via dem zwangsfinanziertem ORF!
cas81 hat geschrieben: ↑6. April 2024, 09:01 .....
Die tatsächliche Einstellung mancher Abgeordneten zum Thema kann man ganz gut der Rhetorik, den Zwischenrufen, dem Beifall, etc, entnehmen, wenn die Emotionen wieder überhand gewinnen. Also eigentlich scheinen die eh ganz ehrlich zu sein und es ist teilweise wohl wirklich bloß pure Dummheit
.....
Das ist ganz einfach der Spiegel der Gesellschaft....
Aus meiner Sicht mitnichten pure Dummheit, sondern eher nur die Unlust tiefer darüber nachzudenken, was (s)ein Gegenüber eigentlich zum Ausdruck bringen wollte.
Aber irgendein Kalkül wird schon dahinterstecken. Es sind ja alles studierte und gebildete Leute, diese unsere Volksvertreter, die stets nur zu unserem Besten agieren und handeln.
ich könnte ja jetzt fragen, wie das nun gemeint ist... Letztendlich ists mir aber eh wuascht!
Und genau so wird halt dem einen oder anderen NR-Abgeordneten im Parlament vermutlich auch gehen.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Gipfl, tut mir Leid für Dich, aber von meiner Warte aus, hast Du mein voriges Posting hiermit glasklar bestätigt.
Ein herzliches Willkommen auf meiner Ignoriertenliste, ich habe einfach weder die Zeit, noch die Lust, mich mit Leuten wie Dir zu beschäftigen.
Vielleicht wird dadurch die Diskussion zumindest für andere (Mit)Leser besser.
Ein herzliches Willkommen auf meiner Ignoriertenliste, ich habe einfach weder die Zeit, noch die Lust, mich mit Leuten wie Dir zu beschäftigen.
Wenn ich Dir noch ein kleines Abschiedssouvenir mitgeben darf, dann folgende Anregung: Wenn es Dich so stört, dann kehre zuerst vor Deiner eigenen Haustüre; da gäbe es nämlich dieselbe Baustelle.gipflzipfla hat geschrieben: ↑6. April 2024, 10:18 Aus meiner Sicht mitnichten pure Dummheit, sondern eher nur die Unlust tiefer darüber nachzudenken, was (s)ein Gegenüber eigentlich zum Ausdruck bringen wollte.
Vielleicht wird dadurch die Diskussion zumindest für andere (Mit)Leser besser.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Lorenzi hat einen Verein gegen ein Messerverbot gegründet:
ZVR-Zahl: 1573041872
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... sterauszug
Eine HP ist im Aufbau:
https://messerverbot-nein-danke.at/
Keine Ahnung, was da noch kommt.
Es gibt auch einen Instagram-Account: "messerverbot.nein.danke"
ZVR-Zahl: 1573041872
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... sterauszug
Eine HP ist im Aufbau:
https://messerverbot-nein-danke.at/
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Wird ja doch nicht so schlimm wie alle glauben:
Weitere Ausnahmen sind für Inhaber von Waffenbesitzkarten, Jäger, gewisse Militärangehörige, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, Filmproduktionen oder fürs Jausnen. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten und Messen ist weiter erlaubt.
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